Grundprinzip: Demokratie & Gewaltenteilung

Unser Staat ist nach dem Vorbild moderner Demokratien aufgebaut. Die drei Staatsgewalten – Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung & Verwaltung) und Judikative (Schlichtung & Recht) – sind voneinander getrennt, um eine faire und ausgewogene Staatsführung zu gewährleisten. Alle Bürgerinnen und Bürger des Staates haben gleiche Rechte und können aktiv mitwirken.

Organigramm

Präsident/-in
Staatsoberhaupt
Parlamentspräsident/-in
Staatsoberhaupt
Premierminister/-in
Regierungschef/-in
Parlament
Legislative
Regierung
Exekutive
Gerichte
Judikative
Finanzministerium
Finanzen & Haushalt
Innenministerium
Ordnung & Verwaltung
Ministerium der Justiz
Recht & Ordnung
Ministerium für Arbeit und Soziales
Arbeit & Soziales
Ministerium für Gesundheit
Gesundheit & Hygiene
Wirtschaftsministerium
Handel & Gewerbe

Die drei Staatsgewalten

I
Legislative
Gesetzgebende Gewalt
  • Erlass von Gesetzen und Verordnungen
  • Verabschiedung des Staatshaushalts
  • Kontrolle der Regierung
  • Vertretung der Bürgerstimmen
  • Beschluss über Regeländerungen
II
Exekutive
Ausführende Gewalt
  • Umsetzung der Gesetze im Alltag
  • Führung der Ministerien
  • Verwaltung der Staatsfinanzen
  • Vertretung des Staates nach außen
III
Judikative
Rechtsprechende Gewalt
  • Verhandlung von Rechtstreitigkeiten
  • Prüfung der Gesetzmäßigkeit
  • Sanktionierung von Regelverstößen
  • Wahrung der Bürgerrechte
  • Unabhängige Entscheidungsfindung

Demokratische Teilhabe

Wahlen

Deine Stimme zählt

Bürgerinnen und Bürger des Staates wählen vor dem Projekt den oder die Präsident/in und das Parlament. Jede Stimme hat gleiches Gewicht. Die Wahl entscheidet, wer als Präsidentin oder Präsident den Staat vertritt und welche Parteien mit wie vielen Abgeordneten ins Parlament einziehen.

Parlament

Stimme der Bürgerinnen und Bürger

Das Parlament besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern - den sogenannten Abgeordneten. Sie kontrollieren die Regierung und verabschieden Gesetze. Die Abgeordneten des Parlaments wählen außerdem die Regierung.

Bürgerinitiative

Mitgestaltung möglich

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann Anträge einreichen und Vorschläge machen. Anträge können dann vom Parlament beraten und zum Gesetz werden.

Zur Regierung → Ministerien ansehen Regelwerk & Gesetze